Der Bundestag hat im Dezember letzten Jahres das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet, aber am vergangenen Freitag hat es leider nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten.
Aber keine Sorge, die Geschichte ist noch nicht zu Ende! Bundesregierung und Bundestag haben jetzt die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Es ist unbestritten, dass das Gesetz kommen wird, da es notwendig ist, um die EU-Richtlinie umzusetzen.
Wir sind gespannt auf die Fortschritte und halten Sie auf dem Laufenden, was weiter mit dem Whistleblowing-Gesetz passiert.
Warum es jetzt schon eine gute Idee ist, eine Meldestelle einzurichten
Wenn das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet wird, wird die Frist zur Umsetzung voraussichtlich recht kurz sein. Bereiten Sie sich jetzt schon in Ruhe vor und treffen Sie alle Vorkehrungen. Als externer Dienstleister können wir eine Meldestelle kostengünstig und effizient betreiben und die Stellung der Ombudsperson übernehmen.
Ihre geschulten Whistleblowingbeauftragen
Als externer Dienstleister haben wir alle unsere Mitarbeiter zu Whistleblowingbeauftragten beim TÜV ausbilden lassen. Mit dieser Schulung bieten wir Ihnen einen kompetenten und zuverlässigen Partner als externe Ombudsperson nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und für den kompetenten Schutz von Hinweisgebern. So können Sie sicher sein, dass die Anliegen Ihrer Mitarbeiter in vertrauensvollen Händen sind. Und nebenbei erfüllen Sie auch die gesetzlichen Vorgaben an die Unabhängigkeit und Fachkunde Ihrer Meldestelle.
Für Fragen und weiteren Informationen schreiben Sie uns gerne.