Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass eine Behörde mehrere Datenschutzbeauftragte als Stellvertreter bestellt. In größeren Organisationen ist es absolut üblich, dass es ganze Datenschutzteams gibt und die Arbeit und Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird.
Sachkunde erforderlich
Natürlich ist es notwendig, dass alle bestellten Datenschutzbeauftragten entsprechend ausgebildet und geschult sind, um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten qualifiziert ausüben zu können.
Besonderer Kündigungsschutz?
Zu beachten ist weiterhin, dass sich aus der Position des Datenschutzbeauftragten möglicherweise ein besonderer Kündigungsschutz für den Mitarbeiter ergibt. Dies ist bei der Bestellung zum DSB zu beachten. Dazu am besten arbeitsrechtlichen Rat einholen.
Hinweis:
Die oben genannten Punkte stellen keine Rechtsberatung dar. Ich bin Praktiker mit Herz, Hirn und Verstand. Als ausgebildeter Datenschutzexperte berate ich seit vielen Jahren zahlreiche Kommunen deutschlandweit bei der Umsetzung des Datenschutzes. Alle Angaben mache ich nach bestem Wissen und Gewissen. Ich verfüge über 20 Jahre unternehmerische Erfahrung und bin an Lösungen und Umsetzungen interessiert, die in der Praxis auch funktionieren und anwendbar sind. Genau so richte ich meine Beratung aus.