Wer fällt unter den Anwendungsbereich des Whistleblower-Schutzgesetzes? Das Whistleblower-Schutzgesetz erstreckt sich auf eine breite Palette von Personen: Angestellte, Auszubildende, Stellenbewerber:innen, Personen im Zivildienst, Zeitarbeitskräfte sowie Solo-Selbständige und behinderte Menschen in Werkstätten. Beamte, Soldat:innen und Richter:innen fallen ebenfalls unter dieses Gesetz und genießen den gleichen Schutz wie Angestellte. Darüber hinaus sind Personen, die Hinweisgeber:innen unterstützen oder...

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