Datenschutz-BlogDSGVOKindergartenKommunalSchuleTipps & TricksPrüfung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses – Richtiges Vorgehen unter datenschutzrechtlichen Aspekten
Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses und Datenschutz Die Pflicht zur Prüfung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses ergibt sich aus dem §72a des SGB VIII (Achtes Buch des Sozialgesetzbuchs). Dort ist geregelt, dass in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigt werden dürfen, die einschlägig vorbestraft sind. Wie sieht die Praxis der Prüfung aus? Der Prozess der...