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Datenschutzkonformer Zugriff auf E-Mail Postfächer im Krankheitsfall
Unternehmen, Gemeinnützige Einrichtungen, Kommunen, Systemhäuser

Sicher und fair: E-Mail-Zugriff bei Krankheit meistern

Der Zugriff auf das E-Mail-Postfach einer erkrankten Kollegin kann in vielen Unternehmen notwendig werden, um betriebliche Abläufe sicherzustellen. Doch Vorsicht: Auch in solchen Fällen gelten strenge Datenschutzvorgaben. Unternehmen müssen stets die Balance zwischen den berechtigten Interessen des Arbeitgebers und den Datenschutzrechten der betroffenen Person wahren.

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