Spätestens seit Edward Snowden ist der Begriff des Whistleblowers allgemein bekannt. Mit Whistleblowing ist ein Vorgang gemeint, Missstände oder Verfehlungen in einer Behörde, Einrichtung oder Firma zu melden oder öffentlich zu machen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind alle Behörden ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine entsprechende Meldestelle für Hinweise einzurichten. Wichtig ist, dass die Personen, die auf Missstände hinweisen, geschützt werden, damit keine Nachteile in Form von Disziplinarmaßnahmen oder anderen Repressalien drohen.
Durch unsere langjährige Arbeit als externe Datenschutzbeauftragte ist die Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität jederzeit gewährleistet.
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