Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind alle Behörden mit 50 und mehr Beschäftigten zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Die mit der Aufgabe der internen Meldestelle betrauten Personen müssen die Tätigkeit unabhängig wahrnehmen und über die nötige Fachkunde verfügen.
Hinweise müssen vertraulich behandelt werden und die Identität der Hinweisgebenden muss geschützt werden.
Das Angebot der dampf.consulting GmbH:
Betrieb der Meldestelle und Stellung des Whistleblowing-Beauftragten
Spätestens seit Edward Snowden ist der Begriff des Whistleblowers allgemein bekannt. Mit Whistleblowing ist ein Vorgang gemeint, Missstände oder Verfehlungen in einer Behörde, Einrichtung oder Firma zu melden oder öffentlich zu machen.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind alle Behörden ab 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine entsprechende Meldestelle für Hinweise einzurichten. Wichtig ist, dass die Personen, die auf Missstände hinweisen, geschützt werden, damit keine Nachteile in Form von Disziplinarmaßnahmen oder anderen Repressalien drohen.
Durch unsere langjährige Arbeit als externe Datenschutzbeauftragte ist die Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Neutralität jederzeit gewährleistet.
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